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   BPatG, 09.09.2004 - 2 Ni 34/03 (EU)   

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BPatG, 09.09.2004 - 2 Ni 34/03 (EU) (https://dejure.org/2004,35996)
BPatG, Entscheidung vom 09.09.2004 - 2 Ni 34/03 (EU) (https://dejure.org/2004,35996)
BPatG, Entscheidung vom 09. September 2004 - 2 Ni 34/03 (EU) (https://dejure.org/2004,35996)
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  • BGH, 17.07.2001 - X ZR 63/97

    Teilnichtigkeit eines Patents

    Auszug aus BPatG, 09.09.2004 - 2 Ni 34/03
    BGH X ZR 63/97 (Beweisbeschluss vom 16. Juni 1998).

    BGH X ZR 63/97 (Urteil vom 17. Juli 2001).

    Gutachten Prof. Dr. B. Handreck vom 14. Juni 2000 im Verf. X ZR 63/97 zum Patent DD 275 406 A5 Die Klägerin beantragt, das europäische Patent Nr. 0 334 919 mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland im Umfang seiner Ansprüche 1 bis 7 für nichtig zu erklären.

    In drei Urteilen vom 17. Juli 2001 hat der Bundesgerichtshof über mit dem Streitpatent verwandte Patente entschieden (Az X ZR 59/97 - Getreidemahlverfahren I, Az X ZR 61/97 - Getreidemahlverfahren II und Az X ZR 63/97 - Hochmüllereiwalzenstuhl - veröffentlicht in Bausch, BGH 1999-2001, S. 234, 267 und 300).

  • BGH, 17.07.2001 - X ZR 59/97

    Teilnichtigkeit eines Patents

    Auszug aus BPatG, 09.09.2004 - 2 Ni 34/03
    B3 Entscheidung der Beschwerdekammer des EPA vom 18. März 2003 T130/01-323 B4 Urteil des BGH vom 17. Juli 2001 - X ZR 61/97 B5 Gutachten Prof. Dr. B. Handreck vom 15. Februar 2000 im Verf. X ZR 61/97 zum Patent EP 0 335 925 B6 Gutachtliche Stellungnahme Josef Teich vom 5. April 2001 zu den drei Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen Prof. Dr. B. Handreck in den Verfahren BGH X ZR 59/97, 61/97 und 63/97 B7 Referenztabelle der insgesamt berücksichtigten Druckschriften K17 Extract from Milling dated December 17, 1910 B8 Handbuch des Mühlenbaues und der Müllerei von F. Baumgartner, Berlin 1900 (Auszug).

    In drei Urteilen vom 17. Juli 2001 hat der Bundesgerichtshof über mit dem Streitpatent verwandte Patente entschieden (Az X ZR 59/97 - Getreidemahlverfahren I, Az X ZR 61/97 - Getreidemahlverfahren II und Az X ZR 63/97 - Hochmüllereiwalzenstuhl - veröffentlicht in Bausch, BGH 1999-2001, S. 234, 267 und 300).

    Der Schutzbereich des Streitpatents hat sich sowohl durch die Beschränkung als auch durch die jetzige Fassung und Ergänzung der technischen Merkmale erheblich vermindert, allerdings in einem etwas geringeren Umfang als bei den Urteilen des Bundesgerichtshofes in den Verfahren X ZR 61/97 und X ZR 59/97 zu den verwandten Schutzrechten EP 0 335 925 und DD 282 861, bei denen ein Unterliegen der Beklagten zu angenommen wurde, wobei dort jeweils nur die Verfahrensansprüche teilweise Bestand hatten und die Vorrichtungsansprüche gänzlich für nichtig erklärt wurden.

  • BGH, 17.07.2001 - X ZR 61/97

    Teilnichtigkeit eines Patents

    Auszug aus BPatG, 09.09.2004 - 2 Ni 34/03
    B3 Entscheidung der Beschwerdekammer des EPA vom 18. März 2003 T130/01-323 B4 Urteil des BGH vom 17. Juli 2001 - X ZR 61/97 B5 Gutachten Prof. Dr. B. Handreck vom 15. Februar 2000 im Verf. X ZR 61/97 zum Patent EP 0 335 925 B6 Gutachtliche Stellungnahme Josef Teich vom 5. April 2001 zu den drei Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen Prof. Dr. B. Handreck in den Verfahren BGH X ZR 59/97, 61/97 und 63/97 B7 Referenztabelle der insgesamt berücksichtigten Druckschriften K17 Extract from Milling dated December 17, 1910 B8 Handbuch des Mühlenbaues und der Müllerei von F. Baumgartner, Berlin 1900 (Auszug).

    In drei Urteilen vom 17. Juli 2001 hat der Bundesgerichtshof über mit dem Streitpatent verwandte Patente entschieden (Az X ZR 59/97 - Getreidemahlverfahren I, Az X ZR 61/97 - Getreidemahlverfahren II und Az X ZR 63/97 - Hochmüllereiwalzenstuhl - veröffentlicht in Bausch, BGH 1999-2001, S. 234, 267 und 300).

    Der Schutzbereich des Streitpatents hat sich sowohl durch die Beschränkung als auch durch die jetzige Fassung und Ergänzung der technischen Merkmale erheblich vermindert, allerdings in einem etwas geringeren Umfang als bei den Urteilen des Bundesgerichtshofes in den Verfahren X ZR 61/97 und X ZR 59/97 zu den verwandten Schutzrechten EP 0 335 925 und DD 282 861, bei denen ein Unterliegen der Beklagten zu angenommen wurde, wobei dort jeweils nur die Verfahrensansprüche teilweise Bestand hatten und die Vorrichtungsansprüche gänzlich für nichtig erklärt wurden.

  • BPatG, 19.12.1996 - 2 Ni 4/96
    Auszug aus BPatG, 09.09.2004 - 2 Ni 34/03
    Diese Verfahrensakten und die entsprechenden Akten 2 Ni 4/96, 2 Ni 37/95 (EU) und 2 Ni 48/95 des Bundespatentgerichts hat der Senat beigezogen.
  • BGH, 23.01.1990 - X ZR 75/87
    Auszug aus BPatG, 09.09.2004 - 2 Ni 34/03
    Die durch die ordnungsgemäße Patenterteilung erlangte Rechtsstellung kann der Patentinhaberin nur dann wieder genommen werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass sie diese zu Unrecht erlangt hat (BGH GRUR 91, 522 ff mwN), was vorliegend nicht der Fall ist.
  • BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung

    Auszug aus BPatG, 09.09.2004 - 2 Ni 34/03
    Es sei auch fraglich, ob die neue Anspruchsfassung überhaupt eine Beschränkung darstelle, da die hinzugekommenen, wie auch übernommene Merkmale überwiegend Zweckangaben darstellten, die gemäß BGH [GRUR 1991/436] Befestigungsvorrichtung II unbeachtlich sind.
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